Zitat des Ingenieurbüros Krefeld - Rauch
  • Erschließungsstrasse eines Wohngebietes.
  • Neue Teichanlage mit Bepflanzung in der Mitte.
  • Verlegung von Abwasserrohren.
  • Ein natürlicher Teich an einem Wald.
  • Eine Teichanlage mit Springbrunnen.
  • Neubau einer Teichanlage.
  • Weg in einem Wohngebiet.

Unser Leistungsprofil

  1. Grundlagenermittlung GE
    Klären der Aufgabenstellung Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen. Bei Objekten nach $ 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung. Ortsbesichtigung Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten. Zusammenstellen und Werten von Unterlagen. Erläutern von Planungsdaten. Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, zum Beispiel Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz; ferner bei Verkehrsanlagen: Verkehrszählungen Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassen der Ergebnisse.

  2. Vorplanung VP (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    Analyse der Grundlagen. Abstimmen der Zielvorstellungen auf die Randbedingungen, die insbesondere durch Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung sowie örtliche und überörtliche Fachplanungen vorgegeben sind. Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, unter Beachtung der Umweltverträglichkeit. Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten. Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige Verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten; Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen, insbesondere in komplexen Fällen Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls über Bezuschussung und Kostenbeteiligung. Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gremien. Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren. Kostenschätzung Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse.

  3. Entwurfsplanung EP
    Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischer Anforderungen und unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf Erläuterungsbericht. Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen des Tragwerks. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs Finanzierungsplan; Bauzeiten- und Kostenplan; Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereitung der Anträge auf Finanzierung; Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Bürgern und politischen Gremien; Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgrund von Bedenken und Anregungen. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenberechnung, Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung. Bei Verkehrsanlagen: Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken; Zusammenfassen aller vorläufigen Entwurfsunterlagen; Weiterentwickeln des vorläufigen Entwurfs zum endgültigen Entwurf; Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden; rechnerische Festlegung der Anlage in den Haupt- und Kleinpunkten; Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte; Nachweis der Lichtraumprofile; überschlägiges Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung während der Bauzeit. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

  4. Genehmigungsplanung GP
    Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Einreichen dieser Unterlagen Grunderwerbsplan und Grunderwerbsverzeichnis. Bei Verkehrsanlagen: Einarbeiten der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen, Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Mitwirken beim Erläutern gegenüber Bürgern. Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich der Teilnahme an Erörterungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen.

  5. Ausführungsplanung AP
    Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung. Zeichnerische und rechnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben. Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, zu Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Fortscheiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

  6. Vorbereitung der Vergabe VV
    Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Aufstellen der Verdingungsunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen. Abstimmen und Koordinieren der Verdingungsunterlagen der an der Planung fachlich Beteiligten. Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen.

  7. Mitwirkung bei der Vergabe MV
    Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern. Fortschreiben der Kostenberechnung. Mitwirken bei der Auftragserteilung, Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnungen mit der Kostenberechnung.

  8. Bauoberleitung BO
    Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung getrennt vergeben werden. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigeben von Plänen Dritter, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm). Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen. Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Abnahmeniederschriften und Prüfungsprotokolle. Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage. Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche. Kostenfeststellung, Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.

  9. Objektbetreuung und Dokumentation OD
    Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängel, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.
Grafikelement des Ingenieurbüros in Krefeld